Kostenerstattung

Die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie sind keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.  Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich von der Umsatzsteuer befreit. 

Meine psychotherapeutische Leistung kann evtl. durch die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen einer Kostenerstattung übernommen werden bzw. kann eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse aufgrund individueller Umstände erfolgen. Dieses muss der Patient mit seiner jeweiligen Krankenkasse abklären.

Personen mit privater Krankenversicherung klären bitte mit ihrer Krankenkasse ab, ob Ihr Versicherungstarif die Leistungen des "Heilpraktiker für Psychotherapie" als Leistung beinhaltet.

Die meisten Patienten/Klienten zahlen die Rechnung privat. Dank der alternativen Heilmethoden können wir uns in Kürze und sehr effizient über beste Ergebnisse freuen.

 Sie können wählen, welche Rechnung Sie möchten:

* "Heilpraktiker für Psychotherapie" (mit Diagnose - zur Vorlage bei Krankenkasse)

* Coachingrechnung (ohne Diagnose - steuerlich absetzbar bei Finanzamt)